Geschichte

 

Das Schwinger Pub in Müllheim Dorf stellt sich vor!

Die etwas besondere Lokation mit rustikalem Charme und heimeliger Atmosphäre lädt zum Verweilen ein. Feine und coole Drinks sowie tolle Unterhaltung in einem angenehmen Ambiente - das Alles gibt es im Schwinger Pub in Müllheim Dorf!

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Bei uns kann noch ohne Einschrenkung überal geraucht werden - Einzigartig im Schwinger-Pub!!!


365 Tage offen
Auch über alle Festtage

 

Auch Sie bald bei uns zu begrüssen, darauf freuen wir uns. Rufen Sie an, wenn Sie eine Frage zu unserem Angebot haben.

 

 

Ueber-uns

Das Schwingen

Unter den Nationalspielen der Schweiz nimmt das Schwingen einen hervorragenden Platz ein. Vor allem in jüngster Zeit haben Schwingfeste ein Höchstmass an Popularität erreicht. Obwohl in seiner äusseren Form eine moderne Sportart, strahlt das Schwingen etwas aus, das unwillkürlich mit urwüchsiger Hirtenkultur und typischer Schweizerart in Verbindung gebracht wird. Hier haben sich Tradition und Sport in idealer Weise vereinigt, und gerade diese Verbindung ist zukunftsträchtig.

 

 

Das Schwingen 409008

Ein uraltes Hirtenspiel

Die Wurzeln des Schwingens in der Schweiz sind nicht eindeutig zu datieren. Eine erste Darstellung aus dem 13. Jahrhundert (in der Kathedrale in Lausanne) zeigt bereits die typische Art, Griff zu fassen. Die äussere Form, ein Kleider- und Gürtelringen, rückt das Schwingen aber in die Nähe des Ringens, das in den alten
Hochkulturen, etwa in denen Ägyptens, Chinas usw. verbreitet war.
In der Zentralschweiz und im Mittelland, vorab im Alpenraum, gehörte der Hosenlupf zum festen Bestandteil der Festkultur. An zahlreichen Alp- und Wirtshausfesten wurde um ein Stück Hosentuch, ein Schaf oder um andere
Naturalien geschwungen, wobei der Ruhm des Sieges weit mehr zählte als der äussere Preis. Bestimmte Regionen entwickelten ihre spezifischen Schwingstile; die Vorbereitung zum Wettkampf begann im Knabenalter. Es sind Beispiele überliefert, dass besonders gefürchtete Schwinger die Zeit auf der Alp nicht in
erster Linie für die Arbeit, sondern für ihre Kraft und Behendigkeit zu nutzen wussten.

 

 

Ein uraltes Hirtenspiel 409009

Neuer Aufwind

Eine Neubelebung des Schwingens brachte das erste Alphirtenfest zu Unspunnen 1805, zu einer Zeit, in der die Schweiz unter französischer Fremdherrschaft litt. Der Anlass zu diesem Fest war ausdrücklich die Hebung des
schweizerischen Nationalbewusstseins. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts haben denkwürdige Schwingfeste und eine rege Aktivität geschulter
Turnpädagogen das Schwingen auch in die grossen Städte gebracht. So wurde aus dem ursprünglichen Spiel der Hirten und Bauern ein Nationalsport, der alle Schichten umfasste. Die Verbände, allen voran der Eidgenössische
Schwingerverband (gegründet 1895) organisierte ihren Sport, indem sie regionale Eigenarten integrierten, mit Lehrbüchern und Trainingsstunden das Niveau hoben und zeitgemässe Wettkampfregeln schufen.
Stolz und Selbstbewusstsein sprechen aus einer Weisung des ESV, die kommerzielle Werbung im Zusammenhang mit dem Schwingen strikte untersagt. Damit wird der Verkommerzionalisierung dieser traditionsreichen, aber nicht weniger modernen Sportart bewusst ein Riegel geschoben.

 

 

Neuer Aufwind 409010

Schwingverbote

Die strenge Sittengesetzgebung des 16. und 17. Jahrhunderts führte auch zu Schwingverboten, vor allem weil die erste obrigkeitliche Besorgnis der Sonntagsheiligung, das heisst dem Fernbleiben vom Kirchgang galt. Die Kirchweihtage, «Kilbinen», und auch die «Fasnachten» waren die hauptsächlichsten «Sporttage» in der alten Eidgenossenschaft. Hier kam man zusammen für «gross tenz» und allerlei spils: es were singen, springen, schiessen, kugeln wagen, keiglen, stein stossen, essen und trinken und mengerlei sünden... ».
1592 taucht zum erstenmal die Bezeichnung «sennen kilbinen» auf: Schwingen, Steinstossen, Laufen und Springen machten das Hauptprogramm aus.
Im Schwarzenburgerland traf man sich seltsamerweise am Weihnachtsabend zum Schwingen. Man hat schon versucht, diesen Anlass mit nordisch-kultischen Bräuchen in Verbindung zu bringen. Solche Überlegungen waren 1611 der bernischen Obrigkeit fremd: Schwingen an Weihnacht war eine Freveltat und dürfte nicht unge straft hingenommen werden: «Nachdem uns fürkhommen (vorgebracht worden), wie dz gmeine volk als sönn und dienstknächt alhie zu Schwarzenburg nun lange zyth dahär ann wienachtabend ann dz orth, da man geistund wältli- ches rächten verhürdt, begänn, a, alda, ein gemeinnen, zulouff und schwingst bis ungefhar zu miternacht begibt, inn dem sy sich gägenn einanderen die sterke probieren und erzeigen unnd ein sölliches fürnämmen
dz (dass), wöllichen den anderenn ze boden ringet, der hierumm berümmpt und dernäben den glouben haben, der sich ann söllichem abendt erübeth, er des jars dest fhrächer und gesünder. Und nitt allein dz sy ann süllichem aberglouben sich bereden lassen. Hiermit, wie dann hievor beschächen, ethliche ann irenn glidern erlept, verränckt und bluthruns ouch ein sölliches üppiges schryenn, schweeren, bochzllen (klopfen, poltern) und andern Lychtvertigen wäsen ergadt. Wie ouch andere so uss dem fryburg dahin khommendt. Harumm schon etliches gestrafft, diss wässenn verbothen und nach u. g. usgangeen manndaths abgemmanndt und verwarneth worden.»

 

Schwingverbote 409012

Zurück zur Tradition

Weil also durch die weihnachtlichen «schwyngeten» «vil ungradts entstaht» und weil «zu sölcher Heiligen zytt dergleichen mutvvillen» nicht zu gestatten war, verbot die Regierung solches «schwyngen und ringen by 10 lb (Pfund) buss... ». Nicht nur das Schwingen an sich missfiel den Behörden: Die Mahnungen und Strafen galten vielmehr den vielfach schlecht gewählten Schwingdaten, Sonntagen und Feiertagen, und was besonders negativ ins Gewicht fiel, waren die schlimmen Folgen ungelenker, wilder Spiele: Verletzungen, «üppiges» Schreien und Poltern, Zechen und Füllerei. 1605 verboten Schultheiss und Rat von Bern «die louffeten (Wettläufe) und Schwingeten auf dem landt», weil daraus «grosse und schädliche berderbnus (...), so uss dem stäten zächen und füllereien, als ouch den schwingeten und louffeten entstat». In obrigkeitlicher Sicht verschmolzen sich Schwingen, Spielen und «ärgerliches Unwäsen» zu ein und demselben Übel.


«Vergangenen Auffahrtstag war ein wüstes unwesen (...) verübt worden mit schwingen, tantzen und keigeln» (1697, Biglen). In Nidwalden wurde 1682 angeordnet, «dass inkünftig das unnütze und leichtfertige Schwingen an den Kilwen, sowohl zu Wisenberg als zu Niederrickenbach an St. Pelagius, sowohl an St. Verena und St. Magnus, gänzlich verboten sein soll bei Strafe der Ungnade hoher Obrigkeit». Immer wieder verfingen sich kleinere und grössere Fische im dichtmaschigen Netz der Verbote: «Der Baltzli Zibach hat an einem hl. Sonntag mit Schubalzlis Knecht geschwungen. Sind sie 12 Stund in Gefangenschaft erkent
worden» (Grindelwald, 1617). Oder: «Hans Jakob Mäder und Peter Etter von Oberried: weilen sie am Sonntag, den 23. April, mit anderen geschwungen, sind sie ein jedwederer gstraft worden umb 5 Pfund, bringt 10 Pfund» (Radelfingen bei Aarberg, 1682). Erst die Aufklärung des 18. Jahrhunderts überwand die Meinung, Freude und Vergnügen sei eine Gefahr. Jetzt war die grosse Zeit der Bergdorfeten, der oft besuchten Alpschwingeten, gekommen, und am Ostermontag wurde in Bern das Schwingen auf der Kleinen Schanze zur Tradition.

 

 

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